Batteriehinweise und Altölverordnung

BATTERIEHINWEISE

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die der Verkäufer als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich beim Unternehmen zurückgeben.

WICHTIGE INFORMATION FÜR ENDNUTZER

Batterien dürfen grundsätzlich nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer sind wir gemäß § 10 BattG zusätzlich verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Wir sind nach Pfanderhebung zur Erstattung des Pfandes verpflichtet, wenn Sie bei uns (HKB-Vertrieb, Weg zur Erholung 35a, 15518 Briesen/Mark) eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Darüber hinaus sind wir zur Rückzahlung des Pfands verpflichtet, wenn Sie eine Fahrzeug-Altbatterie bei einem anderen Vertreiber von Fahrzeugbatterien, bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei einem Betreiber einer Behandlungseinrichtung für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung (Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen) abgegeben haben und uns einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, vorlegen. Sollten Sie zu den gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen zählen oder eine öffentliche Einrichtungen darstellen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Fahrzeugbatterie unmittelbar bei Herstellern von Fahrzeugbatterien oder bei gewerblichen Altbatterieentsorgern zu entsorgen; in diesem Fall erhalten Sie auch nach Vorlage eines von diesen Stellen stammenden schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, das Pfand von uns zurück

ALTÖLVERORDUNG

"Wir sind aufgrund der Altölverordnung bei Abgabe von Verbrennungsmotorenöl und/oder Getriebeöl verpflichtet, solches gebrauchtes Öl sowie Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltige Abfälle (im Folgenden „Altöl“) zurückzunehmen. Sofern Sie als gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle erwerben, weisen wir darauf hin, dass wir Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritte einsetzen können.

Die Menge des Altöls, die Sie bei uns zurückgeben können, ist auf das im Einzelfall an Sie abgegebene Verbrennungsmotoren- und/oder Getriebeöl begrenzt.

Der Ort für die Rückgabe ist:

HKB-Vertrieb

Weg zur Erholung 35a, 15518 Briesen/Mark

Sie können das Altöl dort jederzeit kostenlos während unserer Öffnungszeiten abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, das Altöl an uns zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass für das Versenden besondere Transportbedingungen, insbesondere die Bestimmungen zum Gefahrgut gelten können, bitte holen Sie vor der Versendung entsprechende Informationen ein. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir die Kosten der Rücksendung von Altöl nicht übernehmen.